Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretung

Liebe Mitarbeiter*innen von pro futura,

außergewöhnliche Situationen erfordern außergewöhnliche Handlungsschritte.
Aus gegebenen Anlass befinden sich die MAV Mitglieder aus der Geschäftsstelle im Homeoffice und sind telefonisch über die dienstlichen Handynummern zu erreichen.
Selbstverständlich erreichen Sie uns auch über die unten angegebenen MAV Mailadressen.
Vorzugsweise bitten wir Sie, die allgemeine MAV Mailadresse zu nutzen. Wir werden Ihre Anfragen zeitnah bearbeiten.

Herzlich Willkommen bei der Mitarbeitervertretung von pro futura

Wir sind eine Interessenvertretung und arbeiten in einer besonderen Art und Weise vertrauensvoll mit dem Dienstgeber zusammen
Durch die Beteiligungsrechte hat die Mitarbeitervertretung Einfluss auf Entscheidungen des Dienstgebers. Sie berät diesen in vielen Angelegenheiten der Einrichtung pro futura mit seinen 42 Tagesstätten und Familienzentren, sowie der Geschäftsstelle.
Unser Interesse gilt den Mitarbeiterinnen. Unser Ziel ist es, darauf zu achten, dass alle Mitarbeiterinnen nach Recht und Billigkeit behandelt werden.

Wenn Sie Anregungen, Fragen, Probleme oder Beschwerden haben, sind alle Mitarbeitervertreter telefonisch und per Mail für Sie zu erreichen.
Auf Ihren Wunsch hin rufen wir Sie gerne, innerhalb unserer Bürozeiten, auf Ihren angegebenen Telefonanschluss zurück.
Bitte lassen Sie uns bei Bedarf eine Nachricht zukommen.

Vorsitzende:

Corina Gottfried - 0241 9900096-22 - 01590 4831775 - mav-pro-futura.gottfried@bistum-aachen.de

stellvertr. Vorsitzende:

Gabi Schölzel - 0241 9900096-22 - 01590 4831389 - mav-pro-futura.schoelzel@bistum-aachen.de

weitere Mitglieder:

Sabine Hülsen-Ortmanns - mav-pro-futura.ortmanns@bistum-aachen.de
Birgit Dixtores - 0241 12491 - mav-pro-futura.dixtores@bistum-aachen.de
Christiane Stumpf - 0241 47593254 - mav-pro-futura.stumpf@bistum-aachen.de
Rainer Lutz - 0241 12491 - mav-pro-futura.lutz@bistum-aachen.de
Britta Hamburger - 0241 81458 - mav-pro-futura.hamburger@bistum-aachen.de
Astrid Aberle - 0241 552206 - mav-pro-futura.aberle@bistum-aachen.de

mav-pro-futura@bistum-aachen.de 

gewählte Schwerbehindertenvertretung:

David Henke - 0241 72885 - pro-futura.henked@bistum-aachen.de

Der Dritte Weg

Gemäß Art.  140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 137 WRV regeln Religionsgemeinschaften im Rahmen des geltenden Rechts ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich. Dies bezeichnet man auch als das Selbstbestimmungsrecht der Kirche.

Die Rechtslage dazu (im Rahmen der Arbeitsverhältnisse) regelt die Grundordnung des kirchlichen Dienstes.

Darin ist für die Kirche der „Dritte Weg“ als eigenes Mitbestimmungsrecht für Mitarbeiter verankert

Als Dritter Weg wird das Verfahren der Kirche zur Schaffung eines eigenen Arbeits-Rechtssystems einschließlich der Mitarbeitervertretung MAV und der DiAG MAVbezeichnet. Diese Gremien werden alle vier Jahre für eine Amtszeit direkt von den Mitarbeitern einer Dienststelle für diese Dienststelle (bzw. die DiAG von den MAV’en) gewählt.

Diese Mitarbeitervertretung ist bei Unsicherheiten in vertraglichen – und arbeitsrechtlichen Fragen in Anlehnung an die Mitarbeitervertretungsordnung MAVO, auf der Grundlage der KAVO (Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung) hin beratend und vermittelnd tätig. Sie wird getragen von einer vertrauensvollen und von gegenseitiger Wertschätzung basierenden Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und MAV.

In der kath. Kirche Deutschland findet vorrangig eine einvernehmliche Gestaltung der Arbeitsvertragsrichtlinien und Vergütungsfestsetzung, wie z.B. Gehalt, Urlaub, Arbeitszeitregelung über paritätisch besetzte Kommissionen statt. Die Arbeitsrechtliche Kommission KODA vertritt uns Mitarbeiter/innen  bei allen Fragen in Bezug auf die Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung KAVO. Diese KAVO gilt für NW und Paderborn. Die paritätisch besetzte Kommission besteht aus gewählten Vertretern der Arbeitgeber und zu gleichen Teilen aus gewählten Vertretern der Mitarbeiter. Sie werden direkt gewählt.

Im Anschluss an die Beschlüsse der KODA muss der Bischof des jeweiligen Bistums die Änderungen in Kraft setzten. Erst dann sind diese Änderungen für die KAVO (Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung) rechtswirksam.

Wir bei pro futura  werben und praktizieren den Dritten Weg. Wir stützen durch unsere Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber, Herrn Zohren die vorrangig einvernehmliche Gestaltung des Arbeitsvertragsrechts für Mitarbeiterinnen beim Gemeinnützigen Träger katholischer Tageseinrichtungen für Kinder.