Organe

pro futura hat als Körperschaft des privaten Rechts Organe, denen bestimmte Aufgaben und Verantwortungen zugeordnet sind. Die Aufgaben sind Ihnen nach dem GmbH-Gesetz und dem Gesellschaftsvertrag auferlegt. 

  • Gesellschafterversammlung
  • Geschäftsführung
  • Aufsichtsrat
  • Beirat

Gesellschafterversammlung

In der Gesellschafterversammlung kommen die Gesellschafter von pro futura zusammen. Aufgaben der Gesellschafterversammlung sind u.a.:

  • Änderung des Gesellschaftsvertrages
  • Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern
  • Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrates
  • Zustimmung zur Veräußerung von Gesellschaftsanteilen
  • Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan
  • Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Bilanzgewinnes
  • Beschluss zur Auflösung der Gesellschaft und Bestimmung des Liquidators

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung vertritt die Gesellschaft nach außen und ist verantwortlich für das operative Geschäft. Sie stimmt sich mit dem Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung ab und muss diesem Rechenschaft ablegen. Geschäftsführer von pro futura ist Heinz Zohren.

Die Geschäftsführung hat u.a. folgende Aufgaben:

  • Ausführung der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrates
  • Organisation der Einrichtungen der Gesellschaft und deren Betrieb
  • Wahrnehmung der Dienstgeberrechte und -pflichten
  • Außenvertretung der Gesellschaft
  • die Aufstellung und die Abwicklung des Wirtschaftsplans und die Durchführung der Rechnungslegung
  • verantwortliche Führung der laufenden Geschäfte

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat vertritt die Interessen der Gesellschafter und überwacht und berät die Geschäftsführung. Der Aufsichtsrat berichtet der Gesellschafterversammlung. Zur Zeit ist der Aufsichtsrat mit folgenden Mitglieder bestellt worden:

  • Sigrid Foerster-Ihm (Vorsitzende)
  • Karl-Dieter Schilling
  • Markus Engels
  • Peter Tillmanns
  • Hannokarl Weishaupt
  • Anka Geerts
  • Werner Reinhart
  • Pino de Amicis

Beirat

Der Beirat berät wie bereits beschrieben die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat, vor allem in den Bereichen, in dem die beiden Organe "nicht zu Hause" sind. Das sind folgende Bereiche und Fragestellungen:

  • päd. Fachthemen
  • Wissenschaft
  • Religionspädagogik
  • Familienpolitik
  • Organisationsentwicklung

Darüber hinaus unterstützt der Beirat die Geschäftsführung bei der Besetzung von Leitungsstellen in den Tageseinrichtungen.