Den Vorsitz hat:
Britta Hamburger
Den stellvertr. Vorsitz hat:
Gabi Schölzel
weitere Mitglieder:
Catherine Cremer
Birgit Dixtores
Corina Gottfried
Thea Kehl
Rainer Lutz
Christian Noppeney
Beate Peters-Sauer
gewählte Schwerbehindertenvertretung:
David Henke
Der Dritte Weg
Gemäß Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 137 WRV regeln Religionsgemeinschaften im Rahmen des geltenden Rechts ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich. Dies bezeichnet man auch als das Selbstbestimmungsrecht der Kirche.
Die Rechtslage dazu (im Rahmen der Arbeitsverhältnisse) regelt die Grundordnung des kirchlichen Dienstes.
Darin ist für die Kirche der „Dritte Weg“ als eigenes Mitbestimmungsrecht für Mitarbeiter*innen verankert.
Als Dritter Weg wird das Verfahren der Kirche zur Schaffung eines eigenen Arbeits-Rechtssystems einschließlich der Mitarbeitervertretung MAV und der DiAG MAVbezeichnet. Diese Gremien werden alle vier Jahre für eine Amtszeit direkt von den Mitarbeiter*innen einer Dienststelle für diese Dienststelle (bzw. die DiAG von den MAVen) gewählt.
Diese Mitarbeitervertretung ist bei Unsicherheiten in vertraglichen – und arbeitsrechtlichen Fragen in Anlehnung an die Mitarbeitervertretungsordnung MAVO, auf der Grundlage der KAVO (Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung) hin beratend und vermittelnd tätig. Sie wird getragen von einer vertrauensvollen und von gegenseitiger Wertschätzung basierenden Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber*in und MAV.
In der kath. Kirche Deutschland findet vorrangig eine einvernehmliche Gestaltung der Arbeitsvertragsrichtlinien und Vergütungsfestsetzung, wie z.B. Gehalt, Urlaub, Arbeitszeitregelung über paritätisch besetzte Kommissionen statt. Die Arbeitsrechtliche Kommission KODA vertritt uns Mitarbeiter/innen bei allen Fragen in Bezug auf die Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung KAVO. Diese KAVO gilt für NRW und Paderborn. Die paritätisch besetzte Kommission besteht aus gewählten Vertreter*innen der Arbeitgeber*innen und zu gleichen Teilen aus gewählten Vertreter*innen der Mitarbeiter*innen. Sie werden direkt gewählt.
Im Anschluss an die Beschlüsse der KODA muss der Bischof des jeweiligen Bistums die Änderungen in Kraft setzten. Erst dann sind diese Änderungen für die KAVO (Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung) rechtswirksam.
Wir bei pro futura bewerben und praktizieren den Dritten Weg. Wir stützen durch unsere Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber, Herrn Zohren, die vorrangig einvernehmliche Gestaltung des Arbeitsvertragsrechts für Mitarbeiter*innen beim Gemeinnützigen Träger katholischer Tageseinrichtungen für Kinder.