Unsere Organe, Aufgaben und Zuständigkeiten
pro futura ist eine gemeinnützige GmbH. Die Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände, die ihre Kitas an pro futura übertragen haben, sind die Gesellschafter der GmbH. Ihnen „gehört“ die GmbH. Damit richten sich die Organe von pro futura nach dem GmbH-Gesetz. Die Organe sind:
Gesellschafterversammlung
In der Gesellschafterversammlung kommen die Gesellschafter von pro futura zusammen. Jeder Gesellschafter hat soviel Stimmen in der Gesellschafterversammlung, wie er Kitas an pro futura übertragen hat. Aufgaben der Gesellschafterversammlung sind u.a.:
- Änderung des Gesellschaftsvertrages
- Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern
- Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrates
- Zustimmung zur Veräußerung von Gesellschaftsanteilen
- Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan
- Feststellung des Jahresabschlusses
- Beschluss zur Auflösung der Gesellschaft und Bestimmung des Liquidators
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung vertritt die Gesellschaft nach außen und ist verantwortlich für das operative Geschäft. Sie stimmt sich mit dem Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung ab und muss diesem Rechenschaft ablegen. Geschäftsführer von pro futura ist Heinz Zohren.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat vertritt die Interessen der Gesellschafter und überwacht und berät die Geschäftsführung. Der Aufsichtsrat berichtet der Gesellschafterversammlung. Zur Zeit ist der Aufsichtsrat mit folgenden Mitglieder bestellt worden:
- Sigrid Foerster-Ihm (Vorsitzende)
- Karl-Dieter Schilling (Vorsitzender)
- Peter Tillmanns
- Pfr. Hannokarl Weishaupt
- Anka Geerts
- Werner Reinhart
- Pino De Amicis
- Dr. Josef Michels
Download Organigramm
Hier können Sie das Organigramm von pro futura herunterladen, das einen Überblick über die Struktur und Organisation des Trägerverbands bietet.